Aufgaben

Angesichts der großen Herausforderungen und Umwälzungen, die die Agrarwirtschaft momentan und in Zukunft zu bewältigen hat, besteht mehr denn je die Notwendigkeit, lenkend und ordnend das Tarifwesen für die Beschäftigungsverhältnisse im agrarischen Sektor zu gestalten.

Künftig werden die Betriebe noch mehr als bisher auf hochqualifizierte Mitarbeiter angewiesen sein. Daher ist es auch weiterhin Aufgabe des Arbeitgeberverbandes,

  • in Abwägung der objektiven Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern,
  • unter Berücksichtigung der Löhne und der Arbeitsbedingungen in der gesamten Wirtschaft, allerdings unter wesentlicher Würdigung der besonderen Produktionsbedingungen und wirtschaftlichen Lage im agrarischen Bereich,
  • zur Vermeidung der Abwanderung der am besten qualifizierten Mitarbeiter und
  • zur Verhinderung einer völligen Orientierungslosigkeit in Tariffragen

zusammen mit der zuständigen Gewerkschaft tragbare Kompromisse hinsichtlich eines „gerechten Lohnes“ und ausgewogener Arbeitsbedingungen zu erarbeiten. In diesem Sinne ist der Arbeitgeberverband nach besten Kräften für die Arbeitgeber im agrarischen Bereich tätig.